Die allgemeine Schule kann mit Einverständnis der Eltern einen Antrag auf ambulante Unterstützung durch das Beratungs- und Förderzentrum stellen.
Das BFZ unterstützt Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung.
Sonderpädagogische Beratungsangebote können sein, z.B.:
Fördermaßnahmen durch BFZ- Lehrkräfte finden in der Klassengemeinschaft oder auch als Kleingruppen- oder Einzelförderung statt. Das Einverständnis der Eltern ist Voraussetzung.
An inklusiv arbeitenden Schulen werden die Kinder und Jugendlichen von Lehrkräften der allgemeinen Schule und von sonderpädagogischen Lehrkräften unterrichtet. Eltern und außerschulische Partner werden in die gemeinsame Förderplanung einbezogen. Lehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen durch vorbeugende sonderpädagogische Maßnahmen.
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten (Lernen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sprachheilförderung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung) durch individuelle und bedarfsgerechte Angebote von multiprofessionellen Akteuren in Zusammenarbeit mit den Eltern gefördert, um einen Anschluss an den lernzielgleichen Unterricht zu erhalten.
Die rechtlichen Grundlagen zur Inklusion sind im Hessischen Schulgesetz sowie in der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)" geregelt.